Betriebsverfassungsgesetz, Beteiligung bei Einzelmaßnahmen, insbesondere Kündigung,
wichtige Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Wahl 2026
Im fünften Teil unserer neunteiligen Fortbildungsreihe widmen wir uns der betrieblichen Mitbestimmung.
Wird im Betrieb ein Betriebsrat gebildet, so stellt sich für den Arbeitgeber häufig die Frage, wie sich der bisherige betriebliche Ablauf ändert und welche Kosten mit der Tätigkeit des Betriebsrates auf ihn zukommen. Wir beginnen daher mit einer systematischen Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz und den sich danach ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Veranstaltung richtet sich auch an Unternehmen mit bestehendem Betriebsrat. Wir werden konkret beleuchten, wie der Betriebsrat bei innerbetrieblichen Entscheidungen zu beteiligen ist, von der bloßen Beratung bis zur zwingenden Mitbestimmung. Der Schwerpunkt liegt in den unterschiedlichen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates, insbesondere bei Einstellungen und Kündigungen. Wir werden darstellen, wie der Betriebsrat bei Kündigungen zwar umfassend zu informieren ist, die letztliche Entscheidung jedoch uneingeschränkt beim Arbeitgeber verbleibt. Wir werden Kommunikationsabreden aufzeigen, wie sichergestellt werden kann, dass bei der erforderlichen Beteiligung des Betriebsrates auch kurzfristige gesetzliche Fristen eingehalten werden können. Wir beleuchten die Möglichkeiten von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden und möchten die vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten, die sich durch die innerbetriebliche Mitbestimmung ergeben können, mit konkreten Beispielen vorstellen.
Im kommenden Jahr stehen turnusgemäß die nächsten Betriebsratswahlen an. Wir wollen Sie in unserem Seminar auf die aktuelle Rechtslage für die Betriebsratswahlen hinweisen, Fehlerquellen aufzeigen, die vermieden werden können sowie die aktuellen Neuerungen vorstellen.
Hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein zu dem Seminar:
„Betriebsverfassungsgesetz, Beteiligung bei Einzelmaßnahmen, insbesondere Kündigung,
wichtige Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Wahl 2026"
Das Seminar findet statt am 19. August 2025 von 10:00 Uhr bis 12:45 Uhr im havenhostel Stade.
Nähere Informationen zu dem Seminar entnehmen Sie bitte der Einladung, die als Download bereitsteht.
Anmeldungen von Arbeitgebern, Personal- und Rechtsabteilungen werden über die Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefon-Nr. 04141-4101-17 oder per E-Mail: boesler@agv-stade.de erbeten.
Datenschutzhinweis: Im Rahmen der Mitgliedschaft des Unternehmens im Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. speichern wir Ihre Anmeldedaten (Unternehmen, Namen, ggf. E-Mail-Adresse) für die Seminarverwaltung und -abwicklung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Zuvor können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Löschung der Anmeldedaten zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Dokumentationspflichten entgegenstehen. Zur Ausübung des Rechts genügt eine formlose Mitteilung an info@agv-stade.de.
Datum, Uhrzeit | 19.08.2025 10:00 |
Termin-Ende | 19.08.2025 12:45 |
Ort | havenhostel Stade |
Datei(en) | 2025-07-28 Einladung.pdf |