Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und seiner Begleitbestimmungen hat der Gesetzgeber den Hauptzollämtern übertragen, deren Befugnisse auch die Durchführung unangemeldeter Kontrollen und Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers und seiner Beschäftigungen beinhalten. Die Pflichten im Einzelnen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst, das im Mitgliederbereich für Sie zur Verfügung steht.
Merkblatt: Mindestlohngesetz - Kontrolle durch den Zoll: Wie verhalte ich mich richtig?
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