Fortbildungsreihe für Personalverantwortliche Teil 7 von 9:

Im siebten Teil unserer neunteiligen Fortbildungsreihe widmen wir uns der verhaltensbedingten Probleme in einem Arbeitsverhältnis.

Im betrieblichen Alltag kommt es leider immer wieder zu Situationen, in denen Arbeitgeber klare Signale setzen müssen – sei es durch eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall durch eine verhaltensbedingte Kündigung. Damit solche Maßnahmen rechtssicher umgesetzt werden können und einer strengen arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten, möchten wir Ihnen im Rahmen unserer Fortbildungsreihe das nötige Rüstzeug vermitteln. Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung reicht nämlich bereits ein formaler Fehler in einer Abmahnung, um die gesamte Abmahnung nutzlos für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung zu machen.

Neben den rechtlichen Grundlagen erhalten Sie praxisnahe Hinweise, Checklisten und Formulierungsbeispiele, die Ihnen helfen, diese Situationen rechtssicher zu meistern.

Wir räumen mit der häufig noch bestehenden irrigen Annahme auf, dass bei der verhaltensbedingten Kündigung zuvor drei Abmahnungen ausgesprochen worden sein müssen. Wir werden uns mit typischen Fällen aus der Praxis beschäftigten, etwa dem wiederholten Zuspätkommen, der beharrlichen Arbeitsverweigerung, der unerlaubten Privatnutzung von Internet oder Smartphone, dem respektlosen Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder Verstößen gegen betriebliche Sicherheitsvorschriften. Wir werden auch den in der Praxis immer wieder anzutreffenden Fall behandeln, dass ein Arbeitnehmer der Arbeit fernbleibt und für den Arbeitgeber nicht mehr zu erreichen ist.

Hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein zu dem Seminar:

„Abmahnung, verhaltensbedingte (fristlose) Kündigung, Verdachtskündigung“

Das Seminar findet statt am 30. Oktober 2025 von 10:00 Uhr bis 12:45 Uhr im havenhostel Stade.

Nähere Informationen zu dem Seminar entnehmen Sie bitte der Einladung, die als Download bereitsteht.

Anmeldungen von Arbeitgebern, Personal- und Rechtsabteilungen werden über die Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefon-Nr. 04141-4101-17 oder per E-Mail: boesler@agv-stade.de erbeten.

 

 

Datenschutzhinweis: Im Rahmen der Mitgliedschaft des Unternehmens im Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. speichern wir Ihre Anmeldedaten (Unternehmen, Namen, ggf. E-Mail-Adresse) für die Seminarverwaltung und -abwicklung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Zuvor können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Löschung der Anmeldedaten zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Dokumentationspflichten entgegenstehen. Zur Ausübung des Rechts genügt eine formlose Mitteilung an info@agv-stade.de.  

Termin Eigenschaften

Datum, Uhrzeit 30.10.2025 10:00
Termin-Ende 30.10.2025 12:45
Ort havenhostel Stade
Datei(en) 2025-10-01 Einladung.pdf

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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