Zur Diskussion im Bundeskabinett zum Entwurf des Entgelttransparenzgesetzes nimmt AGV-Hauptgeschäftsführer Thomas Falk wie folgt Stellung: Außer einer weiteren Bürokratiebelastung für die Unternehmen wird das Gesetz nichts bewirken. Seit Jahrzehnten gilt in Deutschland das von der Rechtsprechung entwickelte Verbot der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Vergütung. Seit Jahren gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das dies nochmals ausdrücklich normiert. Es braucht daher nicht nochmals komplizierte gesetzliche Regelungen, die Betriebe unter den Druck umfangreicher Nachweispflichten setzen. Bestehende Einkommensunterschiede bei Männern und Frauen, der sogenannte „Gender Pay Gap“, hat andere Ursachen: Berufswahlverhalten und unterbrochene Erwerbsbiografien sind die Gründe. Um hier Änderungen zu bewirken, brauchen wir eine verbesserte frühkindliche Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und auch arbeitszeitrechtliche Vorschriften, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch mehr Flexibilität im Alltag ermöglichen.
Entgelttransparenzgesetz: Bürokratie ohne Nutzen
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