Die Betriebe in den Regionen um die Ballungsgebiete dürfen durch eine CO2-Steuer nicht stärker belastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Gerade Zulieferer und die Bauwirtschaft sind im Wettbewerb bereits jetzt durch hohe Transport- und Anreisekosten bei Aufträgen in den Ballungsgebieten benachteiligt, eine CO2-Steuer verteuert diese Kosten und muss kompensiert werden. Eine Entlastung ist auch für die zahlreichen Pendler im Elbe-Weser-Dreieck, die in Hamburg oder Bremen arbeiten, nötig.
Zu Überlegungen, eine CO2-Steuer einzuführen sagt AGV-Hauptgeschäftsführer Thomas Falk:
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