Von Rechtsanwalt Thomas Falkthomas falk

Muss der Arbeitgeber immer Entgeltfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt?

Antwort:

Die Begleitumstände sind zu berücksichtigen hat das Bundesarbeitsgericht am 8. September 2021 zum Aktenzeichen 5 AZR 149/21 entschieden. Der Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung ist insbesondere dann erschüttert, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Im entschiedenen Fall legte die Klägerin bereits für den Tag, an dem sie die Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hatte, eine Erstbescheinigung vor, die eine Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer der dort 14tägigen Kündigungsfrist bescheinigte. Über dies hatte die Klägerin einer Kollegin erzählt, sie werde nicht mehr wiederkommen. Unter diesen Voraussetzungen sei der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, entschieden die Bundesarbeitsrichter. Die Klägerin hätte damit konkret vortragen und ggf. beweisen müssen, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein. Den diesbezüglichen Vortrag, die Klägerin habe vor einem Burn-Out gestanden, ließen die Richter nicht ausreichen, so dass die Klage abgewiesen wurde.

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!