Fortbildungsreihe für Personalverantwortliche Teil 4 von 9: Urlaub: Gewährung, Höhe, Sonderurlaub, Verfall und Belehrung

Im vierten Teil unserer neunteiligen Fortbildungsreihe stellen wir Ihnen kurz vor dem Sommerurlaub die wichtigsten Grundsätze des Urlaubsrechts vor. Insbesondere möchten wir Sie über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs der letzten Jahre im Zusammenhang mit dem Urlaubsrecht informieren.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Informationspflicht des Arbeitgebers über bestehende Urlaubsansprüche. Wir erläutern, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn diese Pflicht nicht beachtet wird und was das konkret für die Verfallfristen von Urlaub bedeutet.

Des Weiteren besprechen wir die rechtliche Situation bei der Urlaubsgewährung nach dem Ausspruch einer Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Welche Spielräume haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer und wie lassen sich rechtssichere Lösungen gestalten?

Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich der Frage, unter welchen Bedingungen Urlaubsansprüche bei einer vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeit gekürzt werden können.

Darüber hinaus gehen wir auf die Schnittstellen zwischen Urlaub und Elternzeit sowie Urlaub und Kurzarbeit ein. Sie erfahren, in welchem Umfang Urlaubsansprüche in diesen Sonderfällen entstehen oder eingeschränkt werden können.

Auch die Informationspflicht des Arbeitgebers bei längerer Erkrankung des Arbeitnehmers wird thematisiert. Wir klären, welche Hinweispflichten bestehen und welche Auswirkungen eine unterlassene Information auf dem Bestand von Urlaubsansprüchen haben kann.

Zudem erklären wir Ihnen die Umrechnung von Urlaubsansprüchen bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit und umgekehrt.

Im Bereich der Urlaubsabgeltung besprechen wir die Voraussetzungen, unter denen nicht genommener Urlaub abzugelten ist und wie diese Ansprüche zu berechnen sind.

Hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein zu dem Seminar:

 

„Urlaub: Gewährung, Höhe, Sonderurlaub, Verfall und Belehrung"

 

Das Seminar findet statt am 19. Juni 2025 von 10:00 Uhr bis 12:45 Uhr im havenhostel Stade.

Nähere Informationen zu dem Seminar entnehmen Sie bitte der Einladung, die als Download bereitsteht.

Anmeldungen von Arbeitgebern, Personal- und Rechtsabteilungen werden über die Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefon-Nr. 04141-4101-17 oder per E-Mail: boesler@agv-stade.de erbeten.

 

 

Datenschutzhinweis: Im Rahmen der Mitgliedschaft des Unternehmens im Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. speichern wir Ihre Anmeldedaten (Unternehmen, Namen, ggf. E-Mail-Adresse) für die Seminarverwaltung und -abwicklung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Zuvor können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Löschung der Anmeldedaten zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Dokumentationspflichten entgegenstehen. Zur Ausübung des Rechts genügt eine formlose Mitteilung an info@agv-stade.de.  

 

Termin Eigenschaften

Datum, Uhrzeit 19.06.2025 10:00
Termin-Ende 19.06.2025 12:30
Ort havenhostel Stade
Datei(en) Einladung - Urlaub - Gewhrung Hhe Sonderurlaub Verfall und Belehrung.pdf

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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