Seminare

2. Teil der 9-teiligen Fortbildungsreihe zu allen praxisrelevanten und arbeitsrechtlichen Themenfeldern
„Gestaltung von Anstellungsverhältnissen: Befristungen, Direktionsrecht, mobile Arbeit und Arbeitszeit“

 

Im zweiten Teil unserer neunteiligen Fortbildungsreihe werden wir uns mit komplexen praxisrelevanten Arbeitsrechtsthemen befassen.

Zunächst geht es um die sinnvolle inhaltliche Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge, sodann um deren zeitliche Begrenzung: Von Sachgründen über Kettenverträge bis hin zu Fallstricken bei Unternehmensneugründungen – wir klären alle wichtigen Aspekte, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Auch die Möglichkeiten und Grenzen Ihres Direktionsrechts wollen wir beleuchten. Was ist zulässig, was kann der Arbeitnehmer ablehnen?

Die Arbeitswelt verändert sich – wir zeigen Ihnen die rechtlichen Unterschiede zwischen Telearbeit, Home-Office und mobilem Arbeiten. Wie regeln Sie Widerrufsrechte? Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen?

Von der individuellen Vereinbarung bis zum Umgang mit Plus- und Minusstunden – wir erläutern den Rechtsrahmen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten zu Arbeitszeitkonten. Zusätzlich informieren wir Sie über Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit.

Sodann möchten wir auf die Möglichkeiten zur Änderung von laufenden Arbeitsverträgen, auch unter Beachtung des Nachweisgesetzes, informieren.

Hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein zu dem Seminar:

„Gestaltung von Anstellungsverhältnissen:

Befristungen, Direktionsrecht, mobile Arbeit und Arbeitszeit“

 

Das Seminar findet statt am 24. April 2025 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr im havenhostel Stade.

Nähere Informationen zu dem Seminar entnehmen Sie bitte der Einladung, die als Download bereitsteht.

Anmeldungen von Arbeitgebern, Personal- und Rechtsabteilungen werden über die Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefon-Nr. 04141-4101-17 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten.

 

 

Datenschutzhinweis: Im Rahmen der Mitgliedschaft des Unternehmens im Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. speichern wir Ihre Anmeldedaten (Unternehmen, Namen, ggf. E-Mail-Adresse) für die Seminarverwaltung und -abwicklung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Zuvor können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Löschung der Anmeldedaten zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Dokumentationspflichten entgegenstehen. Zur Ausübung des Rechts genügt eine formlose Mitteilung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.  

Datum, Uhrzeit 24.04.2025 10:00
Termin-Ende 24.04.2025 12:30
Datei(en) 2025-03-31 Einladung.pdf

Seit dem 2. Februar 2025 ist der EU AI Act offiziell in Kraft – die weltweit erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz. Ziel der Verordnung ist es, Vertrauen in KI-Systeme zu schaffen, Risiken zu minimieren und Innovation in verantwortungsvollen Bahnen zu ermöglichen. Je nach Risikoklasse ihrer KI-Anwendungen verpflichtet der EU AI Act Unternehmen zu umfangreichen Anforderungen in den Bereichen Transparenz, Risikomanagement, Datennutzung, Dokumentation und menschliche Aufsicht.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Unabhängig davon, ob Sie KI intern entwickeln oder KI-basierte Tools wie Microsoft Copilot, ChatGPT, Kameraanalysen, automatisierte Entscheidungsprozesse oder Robotik einsetzen – Sie sind von den neuen Regelungen betroffen und müssen aktiv werden.

Kostenloses Info-Webinar

Termin: 25. April 2025, 11:00–12:00 Uhr

Ort: Online

Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

Gemeinsam mit den Partnern des DNW (Dienstleistungsgesellschaft der
Norddeutschen Wirtschaft mbH) – dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW), Digital Mindset sowie Althammer & Kill – sind Sie herzlich zu einem kompakten und praxisnahen Webinar eingeladen.

Die Referenten geben Ihnen eine rechtliche Einordnung der neuen Verpflichtungen und stellen Ihnen konkrete Lösungen und Bildungsangebote vor – von zielgerichteten Schulungen über KI-Strategieberatung bis zu Datenschutz- und Compliance-Tools für den rechtskonformen KI-Einsatz.

Insbesondere werden folgende Fragen behandelt:

  • Was bedeutet Künstliche Intelligenz in der Praxis?
    Welche Technologien und Anwendungen gelten als KI, wo kommen sie bereits heute in Unternehmen zum Einsatz – und welche neuen Anforderungen entstehen dadurch?
  • Welche rechtlichen und organisatorischen Vorgaben sind zu beachten?
    Wie lässt sich der EU AI Act im betrieblichen Alltag umsetzen – insbesondere mit Blick auf Datenschutz, Transparenz, Risikomanagement und technische Dokumentation?
  • Wie bereiten sich Unternehmen und Mitarbeitende auf den KI-Einsatz vor?
    Welche Kompetenzen sind erforderlich, wie kann Schulung gelingen und welche Tools helfen bei der rechtssicheren Anwendung von KI-Lösungen wie Microsoft Copilot, ChatGPT oder automatisierten Systemen?
  • Wie bauen Unternehmen gezielt Kompetenzen auf?
    Welche Rollen benötigen welches Wissen im Umgang mit KI – und wie lassen sich Qualifizierungsmaßnahmen strategisch und praxisnah umsetzen?

Die Referenten:

  • Hendrik Tubbesing (BNW)
  • Stephan Theiß (Digital Mindset)
  • Thomas Althammer (Althammer & Kill)

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich kompakt zu informieren – und individuelle Impulse für Ihr Unternehmen mitzunehmen. Ob strategische Fragen oder konkreten Umsetzungshilfen – Sie profitieren in jedem Fall.

Jetzt anmelden: https://tinyurl.com/DNW-EU-KI-ACT (Anmeldeschluss ist der 24. April)

 

Für wen ist das Webinar besonders interessant?

Angesprochen sind insbesondere Geschäftsführungen, Compliance- und IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte sowie Fach- und Führungskräfte, die sich mit dem Einsatz von KI befassen.

Das Webinar bietet sowohl einen kompakten Überblick über die rechtlichen Anforderungen als auch praxistaugliche Lösungsansätze.

Datum, Uhrzeit 25.04.2025 11:00
Termin-Ende 25.04.2025 12:00

Vergütungsfragen, variable Vergütung, Mindestlohn, Entgelttransparenz, Mutterschutz, Elternzeit, Weihnachtsgeld, Rückzahlungsklauseln.

 

Nähere Informationen folgen. 

Datum, Uhrzeit 21.05.2025 10:00
Termin-Ende 21.05.2025 12:30

Urlaubsrecht: Mindesturlaub, Gewährung, Übertragung, Belehrung, Zusatzurlaub, Sonderurlaub, Verfall, Abgeltung, Urlaubsgeld.

 

Nähere Informationen folgen. 

Datum, Uhrzeit 19.06.2025 10:00
Termin-Ende 19.06.2025 12:30

Betriebsverfassungsgesetz, Beteiligung bei Einzelmaßnahmen, insbesondere Kündigung, wichtige Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Wahl 2026.

 

Nähere Informationen folgen.

Datum, Uhrzeit 19.08.2025 10:00
Termin-Ende 19.08.2025 12:30

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!