Ausländerbeschäftigung

Die Beschäftigung von Flüchtlingen bedarf in aller Regel sowohl der Erlaubnis der Ausländerbehörde als auch der Arbeitsverwaltung. Die Rechtslage ist in den vergangenen Monaten mehrfach geändert worden und wird auch im Frühjahr 2016 Änderungen unterworfen sein.

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Schnelle Integration im Fokus

STADE. Der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck (AGV) hat kürzlich eine Informationsveranstaltung zum Thema „Die Beschäftigung von Ausländern im Allgemeinen und Flüchtlingen im Besonderen" in der Jobelmann-Schule in Stade gegeben.

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Merkblatt: Mindestlohngesetz - Kontrolle durch den Zoll: Wie verhalte ich mich richtig?

Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und seiner Begleitbestimmungen hat der Gesetzgeber den Hauptzollämtern übertragen, deren Befugnisse auch die Durchführung unangemeldeter Kontrollen und Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers und seiner Beschäftigungen beinhalten. Die Pflichten im Einzelnen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst, das im Mitgliederbereich für Sie zur Verfügung steht.

Arbeitslose in Dauerjob bringen

Das Jobcenter Stade beteiligt sich an einem bundesweiten Programm, das Langzeitarbeitslose in neue Jobs vermitteln soll. Dazu hat die Einrichtung mit der langjährigen Personalberaterin Doreen Mahler eigens eine Betriebsakquisiteurin eingestellt. Nun stellten die Verantwortlichen das Projekt potenziellen Partnern aus der Wirtschaft vor.

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Kindertagesstättenstreik und Arbeitsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass stellen wir die Rechtslage für die Fälle dar, bei denen Eltern, die vom Kindertagesstättenstreik betroffen sind, die Betreuung ihrer Kinder nicht sicherstellen können:

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Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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