Entgelttransparenzgesetz: Bürokratie ohne Nutzen

Zur Diskussion im Bundeskabinett zum Entwurf des Entgelttransparenzgesetzes nimmt AGV-Hauptgeschäftsführer Thomas Falk wie folgt Stellung: Außer einer weiteren Bürokratiebelastung für die Unternehmen wird das Gesetz nichts bewirken. Seit Jahrzehnten gilt in Deutschland das von der Rechtsprechung entwickelte Verbot der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Vergütung. Seit Jahren gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das dies nochmals ausdrücklich normiert. Es braucht daher nicht nochmals komplizierte gesetzliche Regelungen, die Betriebe unter den Druck umfangreicher Nachweispflichten setzen. Bestehende Einkommensunterschiede bei Männern und Frauen, der sogenannte „Gender Pay Gap“, hat andere Ursachen: Berufswahlverhalten und unterbrochene Erwerbsbiografien sind die Gründe. Um hier Änderungen zu bewirken, brauchen wir eine verbesserte frühkindliche Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und auch arbeitszeitrechtliche Vorschriften, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch mehr Flexibilität im Alltag ermöglichen.

Ausländerbeschäftigung

Die Beschäftigung von Flüchtlingen bedarf in aller Regel sowohl der Erlaubnis der Ausländerbehörde als auch der Arbeitsverwaltung. Die Rechtslage ist in den vergangenen Monaten mehrfach geändert worden und wird auch im Frühjahr 2016 Änderungen unterworfen sein.

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Arbeitslose in Dauerjob bringen

Das Jobcenter Stade beteiligt sich an einem bundesweiten Programm, das Langzeitarbeitslose in neue Jobs vermitteln soll. Dazu hat die Einrichtung mit der langjährigen Personalberaterin Doreen Mahler eigens eine Betriebsakquisiteurin eingestellt. Nun stellten die Verantwortlichen das Projekt potenziellen Partnern aus der Wirtschaft vor.

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Schnelle Integration im Fokus

STADE. Der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck (AGV) hat kürzlich eine Informationsveranstaltung zum Thema „Die Beschäftigung von Ausländern im Allgemeinen und Flüchtlingen im Besonderen" in der Jobelmann-Schule in Stade gegeben.

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Merkblatt: Mindestlohngesetz - Kontrolle durch den Zoll: Wie verhalte ich mich richtig?

Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und seiner Begleitbestimmungen hat der Gesetzgeber den Hauptzollämtern übertragen, deren Befugnisse auch die Durchführung unangemeldeter Kontrollen und Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers und seiner Beschäftigungen beinhalten. Die Pflichten im Einzelnen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst, das im Mitgliederbereich für Sie zur Verfügung steht.

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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