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Erstellt: 05. April 2017
Veröffentlicht im Stader Tageblatt am 5. April 2017
Arbeitsmarktpolitischen Forderungen, den Bezug von Arbeitslosengeld um gleich lange Zeiträume einer beruflichen Qualifikation zu verlängern, tritt der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. entgegen. Seit zehn Jahren gilt, dass die Agenturen für Arbeit durch schnelle Vermittlung Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst entstehen lassen. Besteht Qualifikationsbedarf bei einer zu vermittelnden Person, werden hier Fortbildungsmaßnahmen zeitnah eingeleitet, erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Falk. So ist es, auch durch die gute Arbeitsmarktsituation gelungen, die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit ständig zu verringern. Es wäre daher kontraproduktiv, Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges mit Phasen der weiteren Qualifikation zu kombinieren oder gar zu verdoppeln.
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Erstellt: 13. Januar 2017
Zur Diskussion im Bundeskabinett zum Entwurf des Entgelttransparenzgesetzes nimmt AGV-Hauptgeschäftsführer Thomas Falk wie folgt Stellung: Außer einer weiteren Bürokratiebelastung für die Unternehmen wird das Gesetz nichts bewirken. Seit Jahrzehnten gilt in Deutschland das von der Rechtsprechung entwickelte Verbot der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Vergütung. Seit Jahren gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das dies nochmals ausdrücklich normiert. Es braucht daher nicht nochmals komplizierte gesetzliche Regelungen, die Betriebe unter den Druck umfangreicher Nachweispflichten setzen. Bestehende Einkommensunterschiede bei Männern und Frauen, der sogenannte „Gender Pay Gap“, hat andere Ursachen: Berufswahlverhalten und unterbrochene Erwerbsbiografien sind die Gründe. Um hier Änderungen zu bewirken, brauchen wir eine verbesserte frühkindliche Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und auch arbeitszeitrechtliche Vorschriften, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch mehr Flexibilität im Alltag ermöglichen.