Arbeitgeberverband gegen langes Arbeitslosengeld

Veröffentlicht im Stader Tageblatt am 5. April 2017

Arbeitsmarktpolitischen Forderungen, den Bezug von Arbeitslosengeld um gleich lange Zeiträume einer beruflichen Qualifikation zu verlängern, tritt der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. entgegen. Seit zehn Jahren gilt, dass die Agenturen für Arbeit durch schnelle Vermittlung Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst entstehen lassen. Besteht Qualifikationsbedarf bei einer zu vermittelnden Person, werden hier Fortbildungsmaßnahmen zeitnah eingeleitet, erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Falk. So ist es, auch durch die gute Arbeitsmarktsituation gelungen, die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit ständig zu verringern. Es wäre daher kontraproduktiv, Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges mit Phasen der weiteren Qualifikation zu kombinieren oder gar zu verdoppeln.

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Die Flexirente kommt: Was zu beachten ist

Kolumne aus dem Stader Tageblatt vom 15.03.2017

Zum 1. Juli 2017 tritt das Flexirentengesetz in Kraft. Kernpunkt ist eine attraktiver ausgestaltete Möglichkeit, zur Rente hinzuzuverdienen. Das bisherige Teilrentensystem wurde von Arbeitnehmern und Betrieben kaum angenommen, weil Hinzuverdienst die Rente empfindlich schmälerte. Dies soll nun anders werden. Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente bleibt künftig bis 6300 € im Jahr anrechnungsfrei. Bei höherem Einkommen werden von diesem Teil des Verdienstes 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

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Ausländerbeschäftigung

Die Beschäftigung von Flüchtlingen bedarf in aller Regel sowohl der Erlaubnis der Ausländerbehörde als auch der Arbeitsverwaltung. Die Rechtslage ist in den vergangenen Monaten mehrfach geändert worden und wird auch im Frühjahr 2016 Änderungen unterworfen sein.

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Entgelttransparenzgesetz: Bürokratie ohne Nutzen

Zur Diskussion im Bundeskabinett zum Entwurf des Entgelttransparenzgesetzes nimmt AGV-Hauptgeschäftsführer Thomas Falk wie folgt Stellung: Außer einer weiteren Bürokratiebelastung für die Unternehmen wird das Gesetz nichts bewirken. Seit Jahrzehnten gilt in Deutschland das von der Rechtsprechung entwickelte Verbot der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Vergütung. Seit Jahren gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das dies nochmals ausdrücklich normiert. Es braucht daher nicht nochmals komplizierte gesetzliche Regelungen, die Betriebe unter den Druck umfangreicher Nachweispflichten setzen. Bestehende Einkommensunterschiede bei Männern und Frauen, der sogenannte „Gender Pay Gap“, hat andere Ursachen: Berufswahlverhalten und unterbrochene Erwerbsbiografien sind die Gründe. Um hier Änderungen zu bewirken, brauchen wir eine verbesserte frühkindliche Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und auch arbeitszeitrechtliche Vorschriften, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch mehr Flexibilität im Alltag ermöglichen.

Schnelle Integration im Fokus

STADE. Der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck (AGV) hat kürzlich eine Informationsveranstaltung zum Thema „Die Beschäftigung von Ausländern im Allgemeinen und Flüchtlingen im Besonderen" in der Jobelmann-Schule in Stade gegeben.

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Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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